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I. Allgemeine Bestimmungen

1.  Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter SKS Holding - Betrieb MMB Instrumente (im Nachfolgenden "MMB" genannt) über die Internetseite www.mmb-instrumente.de schließen. Für die Rechtsbeziehungen zwischen MMB (Lieferant) und dem Besteller gelten ausschließlich die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten. Entgegenstehenden oder von unseren Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Besteller.

 2. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

 

II. Zustandekommen des Vertrages

1. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Reparaturleistungen.

2. Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. 

3. Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

Bei Zahlungen mit "Vorkasse" erhalten Sie i.d.R. innerhalb von 1-4 Werktagen eine Auftragsbestätigung mit der im Webshop angezeigten Summe, Ihrer Auftragsnummer und unseren Bankdaten.

4.  Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 14 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung / Leistung zustande. Im Zweifel gilt unser Schweigen auf ein uns zugehendes Angebot als Ablehnung.

 5. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.


II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise verstehen sich ab Werk unversichert ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

2. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung unserer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

3. Unsere Rechnungen sind laut Vereinbarung ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von bis zu 10% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden erwachsen ist.

4. Zahlungen sind frei unserer Zahlstelle zu leisten.

5. Abzüge bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung.

6. Der Besteller kann mit eigenen Forderungen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

7. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Besteller nur dann ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben einzelvertraglich geregelten Rechtsverhältnis beruht.

8. Zahlungen werden stets auf die älteste Schuld geleistet.

9. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort zu zahlen zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

10. Leistet der Besteller bei Fälligkeit keine Zahlungen, so können wir die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen und sofortige Vorauszahlung für alle, auch für die noch nicht erledigten Aufträge oder entsprechende Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Besteller die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

11. An Vertreter oder Beauftragte kann mit befreiender Wirkung nur bezahlt werden, wenn diese schriftlich Inkassovollmacht nachweisen.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Verlangen des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach unserer Wahl frei geben.

2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass das Eigentum auf den Kunden erst dann übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Wir sind befugt, diese Forderung selbst einzuziehen. Das Recht des Bestellers zur Einziehung der Forderung bleibt auch nach Abtretung widerruflich bestehen. Der Besteller verpflichtet sich, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner mitzuteilen und uns mit allen sonstigen Auskünften und Unterlagen zu versorgen, damit wir in der Lage sind, die uns abgetretenen Forderungen zu realisieren.

3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware wird stets für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung, Einbau, Verbindung und Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu diesen anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

4. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Alle uns durch derartige Maßnahmen entstehenden Kosten trägt der Besteller.

5. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt, der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Dies gilt auch, wenn der Vertragsgegenstand beim Besteller bereits installiert ist. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware einschließlich angemessener Verwertungskosten trägt der Besteller. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.

IV. Sachmängel

Die Sachmängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Sachmängel haften wir wie folgt:

1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Art. XI – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

2. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

3. Der Besteller hat Sachmängel gegenüber uns unverzüglich schriftlich zu rügen.

5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Pflege&Reinigungsmittel, mangelhafter Montage oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinaus gehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen uns gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Ziff. 6 entsprechend.

8. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Art. XI (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

V. Rechtswahl

1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).


V. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

gültig ab 01.07.2022